Wir schauen auf Ihr Haus!

 

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Die Räumung von Schnee und Eis auf Gehwegen ist Sache der Grundstücks-Eigentümer und gehört zur Verkehrs-sicherungspflicht.

 

Wir achten auf Sicherheit und Umwelt-schutz!

 

Ziel unserer Winterdienstmaßnahmen ist es, dem Verkehrsteilnehmer eine mög-lichst hohe Sicherheit zu garantieren. Gleichzeitig soll die Umweltbelastung durch das Streuen möglichst gering gehalten werden.

 

Mittels einer fixen Saisonpauschale, deren Wirkungsraum sich vom ersten bis zum letzten Schneefall erstreckt, sind die Aufwendungen für Sie exakt kalkulierbar.


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Räumung und Streuung von Gehsteigen, Hauszugängen, Ein- und Ausfahrten, Zufahrten, Parkplätzen, Höfen, etc. mit modernsten Geräten und geschultem Personal, nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (§ 93 STVO sowie gemeindespezifischen Winterdienst verordungen).

 

  • Tauwetterkontrolle

  • Volle Haftungsübernahme für Schadensfälle

  • Splittentfernung am Saisonende

  • Erforderliche Zwischenkehrungen (Wien)

  • 24h Hotline

  • Auf Wunsch Schneeabtransport
    (gesonderte Beauftragung)

     

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