Wir schauen auf Ihr Haus!

 

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Tägliche Kontrolle der Räumflächen an Tagen ohne natürlichen Niederschlag, wenn die Bildung von Vereisungen durch Schmelzwasser oder Dachlawinen möglich wäre.

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, etwaige Dachlawinen sofort telefonisch bzw. per Fax oder Email an den Vertragspartner zu melden.

 

Die Beseitigung von Gefahrenquellen (Schneewechten am Dach, Dachlawinen, Eiszapfen, etc.) ist vom Auftraggeber zu veranlassen. Die Schneestangen werden zur Warnung aufgestellt und nach Entspannung der Gefahrensituation wieder entfernt.


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  • Tauwetterkontrolle für Gehsteige

  • Tauwetterkontrolle für Innenflächen(Wege, Höfe, Hauseingänge)

  • Bedarfsgerechtes Aufstellen von Warnstangen


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