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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, etwaige Dachlawinen sofort telefonisch bzw. per Fax oder Email an den Vertragspartner zu melden.
Die Beseitigung von Gefahrenquellen (Schneewechten am Dach, Dachlawinen, Eiszapfen, etc.) ist vom Auftraggeber zu veranlassen. Die Schneestangen werden zur Warnung aufgestellt und nach Entspannung der Gefahrensituation wieder entfernt. |
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